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AGB TanzRaum 151

 

Bei jedem Vertragsabschluss wird eine einmalige Aufnahmegebühr von 8,00 Euro erhoben.

 

Die Unterrichtsgebühren sind als Jahreshonorar berechnet und werden in 12 gleichen Monatsraten (auch während der unterrichtsfreien Zeit) am 26. des Vormonats per Lastschrift abgebucht. Ein Vertragsabschluss ist nur in Verbindung einer Sepa-Lastschrifterlaubnis verbindlich.

 

Der Unterrichtsvertrag mit dem TanzRaum 151 wird für 3 Monate verbindlich abgeschlossen. Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des monatlichen Teilnahmebeitrages. Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.

 

Der monatliche Beitrag für fortlaufende Kurse wird jeden Monat fällig, unabhängig davon, wie viele Unterrichtsstunden stattfinden. In den hessischen Schulferien und an den beweglichen Ferientagen findet kein Unterricht statt. Brückentage werden nur bei ausreichender Teilnehmerzahl in Absprache mit der Lehrkraft durchgeführt. Der Honoraranspruch des Tanzstudios besteht auch während der unterrichtsfreien Zeit.

 

Änderungen der monatlichen Beiträge bleiben dem TanzRaum 151 vorbehalten.

 

Die Unterrichtseinheiten bauen aufeinander auf, um einen anspruchsvollen und angemessenen Unterrichtsplan durchführen zu können, ist die regelmäßige Teilnahme der TänzerInnen am Unterricht sehr wichtig. Nur durch eine konstante Gruppendynamik können wir einen fortlaufenden Unterricht im Sinne der TänzerInnen gewährleisten. Die Tanzschule behält sich vor, Kurse aufgrund von zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Der Unterricht findet ab 3 Schüler/Schülerinnen statt.

Bitte unterrichten Sie die Tanzschule über Fehlzeiten, sobald diese Ihnen bekannt sind, spätestens aber 2 Stunden vor Unterrichtsbeginn.

 

Unterrichtsstunden, die durch Verschulden der Lehrkraft oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl nicht stattfinden, können zu einem anderen Zeitpunkt nachgeholt werden.

 

Für vom Schüler abgesagte oder versäumte Kursstunden ist das Tanzstudio nicht nachleistungspflichtig (§ 615 BGB); das Honorar kann in solchen Fällen nicht gekürzt werden. Bei einer Erkrankung von länger als vier (4) Wochen entfällt das anteilige Honorar ab der 5. Krankheitswoche, wenn ein ärztliches Attest vorgelegt wird.

 

Aus zwingenden betrieblichen Gründen (z. B. zu geringe Teilnehmerzahl, Erkrankung des Tanzlehrers, höhere Gewalt usw.) können Tanzkurse zusammengelegt, abgebrochen oder in andere Kursräume verlegt werden. Auch behält sich die Tanzschule vor, einen Wechsel des Tanzlehrers vorzunehmen.

 

Probestunden sind in allen Kursen des Tanzstudios TanzRaum 151 jederzeit möglich - vorausgesetzt, der gewünschte Kurs ist nicht komplett ausgelastet. Probestunden sind zunächst unverbindlich, d.h. Sie haben die Gelegenheit an einer Unterrichtseinheit teilzunehmen, den Tanzstil, die Lehrkraft und die anderen TeilnehmerInnen kennenzulernen, um erst danach zu entscheiden, ob der Kurs für Sie in Frage kommt und dies gegebenenfalls vertraglich zu fixieren. Probestunden bedürfen einer vorherigen Anmeldung.

 

Der Unterrichtsvertrag garantiert der angemeldeten Person einen Unterrichtsplatz in der entsprechenden Klasse, die Anzahl der Plätze ist beschränkt.

Die im TanzRaum 151 bestehende Kleiderordnung ist verbindlich.

 

Bei Verletzungen und Schäden – gleich welcher Art – haftet das Tanzstudio nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

 

Die Eltern haben die Aufsichtspflicht für die Kinder, bis zum Unterrichtsanfang. Die Aufsichtspflicht wird von den Lehrern der jeweiligen Tanzstunden nur im Tanzsaal übernommen.

 

Für Garderobe wird keine Haftung übernommen.

In der Umkleide stehen abschließbare Schließfächer zur Verfügung. Bitte die Schließfächer nur für die Dauer der jeweiligen Unterrichteinheit belegen und die Schlüssel nicht mit nach Hause nehmen.

 

Das Tanzstudio TanzRaum 151 kann ggf. Foto- und Filmmaterial aus Tanzunterricht, Vorzeigestunden und Tanzaufführungen als Werbematerial benutzen.

 

Wird das respekt- und vertrauensvolle Miteinander durch das Verhalten einer Schülerin/ eines Schülers oder des Vertragspartners gestört, kann eine Kündigung des Unterrichtsverhältnisses durch das Tanzstudio erfolgen.

 

Die AGB sind verbindlich und Vertragsbestandteil, bitte behalten Sie diese bei Ihren Vertragsunterlagen.

 

Vielen Dank.

 

TanzRaum151

Maria Jäntti

 

 

 

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